Bauherrenhaftpflicht
Viele Bauherren fragen sich, wieso sie eine zusätzliche Haftpflichtver-
sicherung benötigen, wo sie doch den Bau nicht selbst durchführen,
sondern damit einen sachverständigen Personenkreis betrauen:
den Architekten mit der Planung, Statik und Bauleitung, die Bauunter-
nehmer und die Bauhandwerker mit der Bauausführung.

Jedoch bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für
Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauobjekt anderen
Personen zugefügt werden.  Wird ein Passant von umstürzenden
oder herunter fallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt,
ein Auto zertrümmert oder fällt ein Kind wegen schlechter Beleuchtung
in eine Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen.