Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters.

Unfälle oder Erkrankungen sind leider alltäglich und können jeden treffen, von
heute auf morgen könnte sich Ihre Lebenssituation dramatisch verändern.
Plötzlich sind Sie langfristig auf die Pflege von Dritten angewiesen und das führt
letztendlich zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Rund 2 Millionen Personen sind hierzulande ein Pflegefall - davon 76% für mehr
als drei Jahre.

Die Pflegepflichtversicherung Grundversorgung per Gesetz

Seit 1995 müssen alle Bundesbürger eine Pflegepflichtversicherung abschließen.
Sie ist Baustein des Sozialversicherungssystems und soll eine Grundversorgung
für den Pflegefall sicherstellen. Pflegebedürftige sollen, trotz ihres Hilfebedarfs
ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben führen können.
Nicht mehr und nicht weniger!

Jedoch, Pflege kostet ein Vermögen. Ihr Vermögen!
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt als Basisversorgung in der Regel
nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen Sie bzw. Ihre Angehörigen.
Mit einer Verdoppelung der gesetzlichen Leistungen können Sie dieses Problem
lösen, durch die Pflegezusatzversicherung.

 

Wer ist pflegebedürftig?

Laut Sozialgesetzbuch XI sind Personen pflegebedürftig, die in erheblichem oder
höherem Maße Hilfe

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung
    oder Behinderung,
  • für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
    im Ablauf des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität
    und hauswirtschaftliche Versorgung),
  • auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate benötigen.
Was leistet die soziale Pflegeversicherung?

Die Leistungen richten sich nach den jeweiligen Pflegestufen. Der Pflegebedürftige
hat ein Wahlrecht zwischen

  • Kostenerstattung (Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag) und
  • Pflegegeld (Pflege z.B. durch Angehörige, Nachbarn).

Kombinationen von Kostenerstattung und Pflegegeld sind möglich.