Rechtsschutz
Auch wenn Sie ein guter Kaufmann sind: Sie können Rechtsauseinandersetzungen
nicht immer aus dem Weg gehen, und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich.

Oft müssen Anwalt und Gericht helfen. Dabei entstehen hohe Kosten, die auch für Gewerbetreibende und Freiberufler schmerzlich sind.


Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen, z.B. mit dem Pauschalen Rechtsschutz für Gewerbe und freie Berufe eine Versicherungsform, die auf Ihren Beruf und Ihre Rechtsprobleme zugeschnitten ist.


Wählen Sie den Anwalt IhresVertrauens, und lassen Sie die Rechtsschutzversiche-
rung für Ihr gutes Recht zahlen.

Das alles umfaßt der Versicherungsschutz:

  • Versicherungsschutz im betrieblichen Bereich, im Privatbereich und im
    Verkehrsbereich. Zusätzlich können Sie den Rechtsschutz für das Betriebs-
    grundstück oder die Betriebsräume sowie den Wohnungs-Rechtsschutz für
    das eigene selbst bewohnte Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder
    die Mietwohnung einschließen.
  • Im betrieblichen Bereich erhalten Sie den Versicherungsschutz als Gewerbe-
    treibender oder freiberuflich Tätiger; Ihre Arbeitnehmer sind bei ihrer beruf-
    lichen Tätigkeit mitversichert.
  • Im Privatbereich und im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer besteht der
    Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehegatten/
    Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder
    (ledig und noch in der Ausbildung).
  • Im Verkehrsbereich sind alle Pkw, Wohnmobile, Anhänger und Nutzfahr-
    zeuge bis 4 t Nutzlast versichert, die auf Ihren Namen, den Namen Ihres
    Betriebs, Ihres Ehegatten/Lebenspartners und den Namen Ihrer minder-
    jährigen Kinder zugelassen sind. Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner
    erhalten außerdem den Fahrer-Rechtsschutz für das Fahren fremder
    Fahrzeuge (z.B. das Motorrad des Freundes, den Mietwagen im Urlaub).
    Volljährige Kinder sind im Verkehrsbereich als Fahrer oder Insasse von
    Fahrzeugen der Eltern mitversichert. Für ein eigenes Fahrzeug und das
    Fahren fremder Fahrzeuge benötigen sie eine eigene Rechtsschutzver-
    sicherung. Allerdings können volljährige Kinder (ledig und noch in der Aus-
    bildung) für einen geringen Beitrag bei den Eltern mitversichert werden.

Kein Unternehmen gleicht dem anderen, und deshalb kommen wir Fachleute gerne
zu Ihnen, um mit Ihnen gemeinsam den passenden Umfang des Versicherungs-
schutzes zu ermitteln.

Einen ersten Vorschlag können Sie hier anfordern - wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

Das alles kann passieren

Schadenersatz-Rechtsschutz


Im Betriebsbereich:
Der Betriebsinhaber oder ein leitender Angestellter verunglückt auf einer Dienstreise
mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder im Auto des Geschäftsfreundes

 • Der Betrieb erleidet durch fehlerhafte Anordnungen der zuständigen Verwaltungs-
   behörde Nachteile und macht Schadenersatzansprüche wegen Amtspflichtverlet-
    zungen geltend

 • Weil ein Stromkabel auf einem fremden Grundstück durch Unachtsamkeit zerstört
    wird, müssen Sie die Arbeit zeitweilig einstellen und verlangen Ersatz des
    entgangenen Gewinns.

Straf-Rechtsschutz


Im Betriebsbereich:
Spielende Kinder verunglücken auf dem Betriebsgrundstück • Anklage wegen fahr-
lässiger Körperverletzung, weil angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten
oder gefährliche Produkte verkauft worden sind • Dem Freiberufler wird ein "Kunst-
fehler" bei der Berufsausübung vorgeworfen • Angebliche Verstöße gegen das Was-
serhaushaltsgesetz, die Gewerbeordnung, das Beschäftigtenschutzgesetz, das
Einzelhandelsgesetz, das Gerätesicherheitsgesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz,
das Chemikaliengesetz, das Immissionsschutzgesetz, das Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Berufsbildungs-
gesetz, das Umweltschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz.

Führerschein-Rechtsschutz


Sie haben zu viele Punkte in der Verkehrsdatei oder sind angeblich krank oder zu
' alt - man entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis • Vor Wiedererteilung einer entzogenen
Fahrerlaubnis sollen Sie Ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen

Keine Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Arbeits-Vertrags-Rechtsschutz

Im Betriebsbereich:
Streit wegen Kündigungsschutz, Zeugniserteilung, Lohnfortzahlung oder Urlaubsgeld 

• Sie machen einen Arbeitnehmer für abhanden gekommene Ware oder den Verlust
  eines Großkunden regresspflichtig.

Sozialgerichts-Rechtsschutz


Im Betriebsbereich:
Sie sind mit der Berechnung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht
einverstanden 

• Meinungsverschiedenheiten mit der Berufsgenossenschaft über die betrieblichen
  Sicherheitsvorkehrungen 

• Streit, ob der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit für den Betrieb oder in der Freizeit
  verunglückt ist.

Steuer-Rechtsschutz


Im Betriebsbereich:
Das Finanzamt erkennt Betriebsausgaben oder Abschreibungen nicht an.

Daten-Rechtsschutz

Im Betriebsbereich:
Ein früherer Kunde fordert Auskunft über gespeicherte Daten.
3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Gerichtsverfahren.

Rechtsschutz für die Wohnung und die Betriebsräume


Im Betriebsbereich:
• Nachbarn fühlen sich belästigt 
• Die Behörde fordert Sicherheitsvorkehrungen 
• Lieferanten, Nachbarn oder Fremde verursachen Schäden an den baulichen
  Einrichtungen auf dem Betriebsgrundstück
• Streit nach der Pachtkündigung wegen Wertverbesserungen am Grundstück.