Glasversicherung
Mit der Glasversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz für Hausrat und/
oder Gebäude noch ergänzen. Es wird unterschieden zwischen Mobiliarverglasung
und der Gebäudeverglasung.




Mobiliarverglasung
Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern,     
Schränken,
Vitrinen,         
Glasscheiben von Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
Glas- und Kunststoffplatten,
Sichtfenster von Öfen,
Elektro- und Gasgeräten,
Duschkabinen
Aquarien, Terrarien
Glaskeramik-Kochflächen, Platten aus Glaskeramik

Gebäudeverglasung
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern,Profilbaugläser     
Türen, Wänden,Dächern, Brüstungen,
Balkonen, Terrassen, Veranden, Loggien, Wintergärten,
Duschkabinen oder Sonnenkollektoren
Lichtkuppeln, Glasbausteine     
Wetterschutzvorbauten