
Glasversicherung
Mit der Glasversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz für Hausrat und/
oder Gebäude noch ergänzen. Es wird unterschieden zwischen Mobiliarverglasung
und der Gebäudeverglasung.
Mobiliarverglasung
Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern,
Schränken,
Vitrinen,
Glasscheiben von Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
Glas- und Kunststoffplatten,
Sichtfenster von Öfen,
Elektro- und Gasgeräten,
Duschkabinen
Aquarien, Terrarien
Glaskeramik-Kochflächen, Platten aus Glaskeramik
Gebäudeverglasung
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern,Profilbaugläser
Türen, Wänden,Dächern, Brüstungen,
Balkonen, Terrassen, Veranden, Loggien, Wintergärten,
Duschkabinen oder Sonnenkollektoren
Lichtkuppeln, Glasbausteine
Wetterschutzvorbauten