Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht

Wer sein Haus selbst bewohnt und eine Privat- Haftpflicht hat, braucht
diese Versicherung nicht!
Nur Besitzer von Grund und Boden, die vermieten oder verpachten, für
den wird der Abschluss einer speziellen Haus- und Grundbesitzerhaft-
pflichtversicherung erforderlich.


Sei es mit oder ohne Bebauung.
Sei es in der Stadt oder auf dem Lande.

Sie sind einem nicht zu unter- schätzenden Haftpflichtrisiko auf Grund der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflich ausgesetzt. Der Grundstückseigentümer hat bestimmte Vorkehrungen zu treffen, die Passanten sowie Benutzer seines Grundstücks (z. B. Besucher,
Lieferanten u.a. ) vor Schaden bewahren sollen.

Dazu gehört insbesondere das Streuen und Reinigen der Gehwege
sowie das Schneeräumen. Wie weit diese Pflichten gehen, ist durch
die Ortsatzungen der Kommunen geregelt. Selbst wenn der Mietvertrag
bestimmt, dass die Mieter anstelle des Hauseigentümers die Streu- und
Reinigungspflicht zu erfüllen haben, wird er von seiner Haftung nicht frei.

Eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige oder herunter fallende
Dachziegel können Passanten gefährden und verletzten. Für diese
Schäden kommt, wenn vorhanden die Haus- und Grundbesitzerhaft-
pflicht auf.

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