TEIL UND VOLLKASKO

Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, leistet bei Beschädi-
gung, Zerstörung oder Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs. Sie haben die Wahl zwi-
schen der Teil- und der Vollkaskoversicherung.

Sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung können Sie eine Selbst-
beteiligung vereinbaren. Damit können Sie die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge
beeinflussen.  

Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie abgesichert bei:

Schäden durch Brand oder Explosion Schäden durch Entwendung,Diebstahl, Raub, Unterschlagung & unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz-schlag und Überschwemmung
Schäden durch Zusammenstoß mit Haarwild (Erweiterung auf Tiere aller Art möglich) ,Glasbruchschäden,
Schäden durch Marderbiss


Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz aus der Teilkaskoversicherung
ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko.
Darüber hinaus aber auch:

Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus) 


Was wird im Schadenfall ersetzt?

Im Totalschadenfall: Bei Verlust oder Zerstörung des Fahrzeugs wird der Wieder-
beschaffungswert, d.h. der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug
am Schadentag, ersetzt.

Einige Versicherer entschädigen für Pkw bei Ersterwerb innerhalb der ersten sechs
Monate ab Erstzulassung (bis zu einem Jahr) sogar den Neuwert. Dies gilt bereits
dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises errei-
chen oder übersteigen.

Im Reparaturfall:
Bei Beschädigung des Fahrzeugs werden die Kosten der Wiederherstellung ersetzt.
Die Entschädigungsgrenze für Reparaturkosten bildet normalerweise der Wiederbe-
schaffungswert.