Als Pferdehalter haften Sie für Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden.
Auch wenn Ihnen im Schadenfall kein eigenes Verschulden zur Last gelegt
werden kann: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut.
Haftung des Tierhalters:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit
eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher
das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen.“
§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Für Ihre Sicherheit:
Umfassender Versicherungsschutz!
Mit einer Pferde-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich gegen die hieraus
entstehenden finanziellen Folgen.
Mitversichert sind außerdem:
Flurschäden anläßlich des Weidebetriebes, sowie das Gastreiter-
und Turnierrisiko.