Pferde Lebensversicherung

- weil das Leben Ihres Pferdes kostbar ist!

Vor einem möglichen Verlust des Tieres können natürlich auch wir Sie nicht schützen.
Unabhängig davon, stellt jedoch auch der Tod des Pferdes einen erheblichen finan-
ziellen Schaden dar, den es abzusichern gilt.

Im Versicherungsfall gewähren wir: 

80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall. Außerdem
sind mitversichert: Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden
sowie Diebstahl.

80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall.
Mitversichert ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität).

Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei Versicherungs-
summen über 25.000 Euro betragen die Leistungen 70 %.

Einschließlich

Jungtier-Rabatt
Bei einer Versicherungssumme bis 5.000 Euro gewähren wir jeweils für die gesamte
Laufzeit:

- 40 % Beitragsnachlaß für Fohlen, Jährlinge und 2-jährige Pferde
- 10 % Beitragsnachlaß für 3-, 4- und 5-jährige Pferde
- ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen / Arznei- und Verbandsmittel /
  Labor- und Röntgenuntersuchungen.

Und freie Tierarztwahl ist selbstverständlich!
Erstattet werden 60 % bei ambulanter und bei stationärer Behandlung in der Tierklinik,
begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung
vom 1. August 1999.