Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist das unterschätzte Risiko Nr. 1!
Jeder fünfte Angestellte und jeder vierte Arbeiter scheidet wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.



Nur selten sind Unfälle dafür der Grund, zu über 90% sind es typische Zivilisations-
krankheiten (z.B. Herz- und Kreislaufbeschwerden, Krebs, Wirbelsäulenschäden).
Ob angestellt oder selbständig - sorgen Sie unbedingt dafür, daß der Verlust
Ihrer Arbeitskraft nicht zur finanziellen Katastrophe wird!

Was zahlt der Staat?

Wenn Sie nach 1961 geboren sind, erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit keine
gesetzlichen Leistungen mehr. Gezahlt wird nur noch eine abgestufte "Erwerbs-
minderungsrente" - ohne Berufsschutz!

Jahrgang 1961 und jünger?
Das sind die gesetzlichen Leistungen:

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten
können, wird zuerst geprüft, ob Sie an Stelle Ihres erlernten Berufs noch eine
andere Tätigkeit ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf
Sie bisher ausgeübt haben, wie hoch Ihr Einkommen ist oder welches soziale
Ansehen Ihre bisherige Tätigkeit hatte. Können Sie noch irgendeine Tätigkeit
mindestens 6 Stunden am Tag ausüben, erhalten Sie keine gesetzlichen Leis-
tungen.

Wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie
eine "halbe Erwerbsminderungsrente" in Höhe von ca. 15 % vom Bruttoeinkom-
men. Können Sie nicht einmal mehr 3 Stunden am Tag arbeiten, wird die "volle
Erwerbsminderungsrente" gezahlt - ca. 30 % vom Bruttoeinkommen.

Rechnen Sie mal durch, mit wie wenig Geld Sie dann auskommen müßten.
Viele Personen wie Berufsanfänger, Hausfrauen, Studenten oder Selbständige
erhalten unter Umständen gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Renten-
versicherung. "Ältere" sind nicht besser dran.

Wer vor 1961 geboren wurde, hat zwar noch Ansprüche auf die frühere Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente, aber auch hier reichen die Leistungen nicht zum Leben.

Die Berufsunfähigkeitsrente in Kombination
Berufsunfähigkeitsvorsorge mit (z.B.  Fondsanlage). Das bedeutet, Sie können
unabhängig davon, ob Sie berufsunfähig werden oder nicht, mit einer attraktiven
Kapitalzahlung rechnen.

Das Prinzip ist einfach.
Sie zahlen über einen vereinbarten Zeitraum jeden Monat einen bestimmten
Versicherungsbeitrag in eine (z.B. Fondsgebunde Rentenversicherung) mit Beruf-
sunfähigkeitsvorsorge ein. Ihr Versicherungsschutz zur Berufsunfähigkeit setzt
dabei sofort mit Ihrem ersten Beitrag ein. Am Ende des Vertrages können Sie
zwischen einer Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente wählen.