
Leider hat sich in den letzten Jahren der Beitrag für die Berufshaftpflicht fast
verdoppelt, bei stärkerer Festlegung des Tätigkeitsfeldes. Wer jetzt wechselt
genießt wieder die volle Freiheit & Flexibilität in der Ausübung des Berufes der
Hebamme. Gleich welcher Ort und welche Form der Entbindung - immer versichert -
und die Privathaftpflicht ist auch dabei!
| Versicherungsumfang |
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Versicherungssumme |
Jahreshöchstleistung |
| Personen- und Sachschäden pauschal |
3.000.000 EUR |
6.000.000 EUR |
| Vermögensschäden |
150.000 EUR |
300.000 EUR |
Jährlich für nur 170,- Euro
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1. Einfach Antrag herunterladen & ausdrucken
2. Antrag ausfüllen & absenden/faxen – wir kümmern uns um alles Weitere
3. Günstigen Schutz & volle Freiheit genießen |
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Um den Antrag drucken
zu können benötigen Sie
den Acrobat Reader. Die-
sen können Sie sich hier
kostenlos herunterladen. |
Auszüge aus dem Leistungsspektrum :
- Haftpflicht aus der Durchführung von Kursen für Schwangere und
Wöchnerinnen sowie die Haftpflicht aus der Beratung und Betreuung der
Wöchnerinnen bzw. Mütter während der Stillzeit
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen mit einer Versicherungssumme
von 30.000 EUR; 3- fach maximiert
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden ( z.B. bei Privathaftpflicht )
- Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaften Risikowegfall
- Internet Technologien ( Austausch, Übermittlung, Bereitstellung
elektronischer Daten via Internet, E- mail oder mittels Datenträger )
- Nicht versichert ist insbesondere die Haftpflicht aus der Geburtshilfe,
es sei denn, sie ist im Wege der Ersten Hilfe erforderlich
Folgendes wird Ihnen abgenommen
- Prüfung, ob & in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht
- Zahlung der zu leistenden Entschädigung
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- Kosten der Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung